Lokales Engagement fördern

Förderprogramm: Ehrenamt vor Ort im Kreis Recklinghausen

In der Förderung „Ehrenamt vor Ort im Kreis Recklinghausen“ werden bedarfsorientierte Maßnahmen unterstützt, die im Sozialraum der Menschen stattfinden und den Kommunen ermöglichen, Angebote zu den Themen Ankommen, Erstorientierung und Integration von Schutzsuchenden zu realisieren. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen der Prävention, die zur Stärkung der Schutzfaktoren gegen Radikalisierung dienen und die Förderung von Resilienzen
gegen menschenfeindliche und extremistische Ansichten unterstützen. Eine zentrale Rolle in der Primärprävention spielt das Empowerment. Dabei geht es um die Ermächtigung der Zielgruppe Schutzsuchender zu größerer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.

Dabei dient das KI Kreis Recklinghausen als Bewilligungsbehörde und stellt inhaltliche Kriterien auf, die im Sinne der zuvor genannten Schwerpunkte eine inhaltliche Rahmung darstellen. An den Rahmenbedingungen können sich bewerbende, ehrenamtlich engagierte Vereine in ihrer Antragsstellung orientieren. Dieses Verfahren ist grundsätzlich offen konzipiert und eine Antragsstellung kann somit entlang der folgenden Förderbausteine und Kriterien gestellt werden.

Das Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreises Recklinghausen hinterlegt.

Die Drittmittelempfänger

Die Weiterleitung der Fördermittel an Drittmittelempfänger ist nach Nr. 12 VVG LHO § 44 zulässig. Dabei tritt das KI gegenüber dem Drittmittelempfänger als Bewilligungsbehörde auf. Die Bewilligung der Fördermittel fällt unter die kommunale Selbstverwaltung und obliegt dem KI Kreis Recklinghausen.

Die geförderten Aktivitäten sollen den Schutzsuchenden und Neueingewanderten in den Kommunen helfen, sich räumlich, sprachlich, sozial und kulturell zu orientieren. Ferner sollen Informationsveranstaltungen einen Austausch ermöglichen, Spracherwerb unterstützen und vor allem präventiv gegen extremistische Einstellungen wirken. Bereits vorhandene ehrenamtliche Arbeit mit präventivem Charakter ist ebenso förderfähig wie die Initiierung neuer Ansätze.

Um eine finanzielle Förderung für ein ehrenamtlich getragenes Projekt zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Nachweis der Ausgabefähigkeit im Förderjahr
    Der Drittmittelempfänger muss plausibel darlegen, dass die beantragte Fördersumme vollständig und zweckgebunden im Kalenderjahr 2026 eingesetzt werden kann.
  2. Regionale Verankerung im Sozialraum
    Das Projekt muss im entsprechenden Sozialraum aktiv und ansässig sein. Dabei ist sicherzustellen, dass die Maßnahme den Menschen vor Ort zugutekommt und sich an den konkreten Bedarfen im Sozialraum orientiert.
  3. Keine parallele Finanzierung durch Bund oder Land
    Eine Doppel- oder Parallelfinanzierung durch Programme des Bundes oder Landes ist ausgeschlossen.
  4. Ehrenamtlicher Charakter des Projekts
    Das Projekt muss überwiegend ehrenamtlich getragen sein. Hauptamtliche Strukturen dürfen lediglich unterstützend tätig sein.
  5. Gemeinnütziger Zweck
    Das Projekt muss einem gemeinnützigen Ziel dienen (z. B. Förderung von Integration, Bildung, Teilhabe oder sozialem Zusammenhalt).
  6. Transparente Mittelverwendung
    Die Antragstellenden müssen sich zur zweckgebundenen Verwendung der Fördermittel verpflichten und Nachweise, sowie Belege für eine etwaige Prüfung vorhalten.

Gegenstand der Förderung

Das KI Kreis RE legt die Zuwendungen an die ehrenamtlich engagierten Vereine fest. Die Spannbreite des ehrenamtlichen Engagements ist sehr groß und orientiert sich an den oben genannten Schwerpunkten. Weiterhin soll der Schwerpunkt der Gewinnung neuer ehrenamtlicher Potentiale gefördert werden.

Konkret besteht die Möglichkeit für ein Projekt/ eine Maßnahme eine Fördersumme von 3625,- EUR zu beantragen. Dabei können Förderungen zu den unten genannten Bausteinen beantragt werden:

A Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Schutzsuchende, sowie benötigte Materialien der pädagogischen Arbeit

B Begleitung und Maßnahmen des Zusammenkommens und der Orientierung

C Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung, sowie Maßnahmen zur
Förderung von Demokratiebildung

Bei Antragsstellung muss neben einer detaillierten Finanzaufstellung ebenfalls ein Maßnahmenablaufplan und eine inhaltliche Begründung eingereicht werden.

Verwendungsnachweis

Zum Nachweis der Zuwendungen wird ein einfacher Verwendungsnachweis, bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigen Nachweis angefordert. Dabei besteht keine Belegpflicht und keine Verpflichtung zum Nachweis der Ausgaben von Drittmittelempfängern. Belege (Quittungen usw.) und Teilnahmelisten der Projekte verbleiben bei der zuwendungsempfangenden Institution und sind als Nachweis für Ausgaben für eventuelle spätere Prüfungen aufzuheben. Die Aufbewahrungspflicht beträgt fünf Jahre.

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